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Aktuelles & Infos zur MPU

" Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt, ist für viele Betroffene ein Buch mit sieben Siegeln. Besonders verwirrend ist oft die Frage: Muss ich überhaupt Abstinenznachweise erbringen – und wenn ja, wie lange? Die Antwort darauf ist nicht pauschal – denn tatsächlich gibt es klare Kriterien, aber auch individuellen Ermessensspielraum. Doch wer entscheidet das eigentlich? Die Schlüsselrolle der Führerscheinstelle

Zunächst einmal ist die Führerscheinstelle (also die Fahrerlaubnisbehörde) die Institution, die darüber entscheidet, ob eine MPU überhaupt erforderlich ist – und in welchem Zusammenhang. Bei Anordnung der MPU gibt sie jedoch nicht konkret vor, ob und wie lange Abstinenznachweise nötig sind. Sie überlässt diese Einschätzung der zuständigen MPU-Begutachtungsstelle – also dem medizinisch-psychologischen Gutachter.

" Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), oft als „Idiotentest“ bezeichnet, ist eine Maßnahme zur Überprüfung der Fahreignung. Insbesondere nach Vergehen im Straßenverkehr, die auf Alkohol- oder Drogenkonsum zurückzuführen sind, kann eine MPU angeordnet werden. Ein zentrales Thema bei der MPU ist der Nachweis der Abstinenz. Doch wer entscheidet darüber, ob dieser Nachweis erforderlich ist? Rolle der Führerscheinstelle Die Führerscheinstelle ist die Behörde, die über die Anordnung einer MPU entscheidet. Diese Entscheidung basiert auf verschiedenen Faktoren, darunter die Art des Vergehens und das Verhalten des Betroffenen. Vergehen im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen: Wenn ein Fahrerlaubnisinhaber beispielsweise wegen Trunkenheit am Steuer oder Drogenkonsums im Straßenverkehr auffällig wird, kann die Führerscheinstelle eine MPU anordnen. Wiederholte Auffälligkeiten: Bei wiederholten Verstößen, wie zum Beispie"