M P U T V

"Wurde Ihre Fahrerlaubnis aufgrund einer innerhalb der Probezeit begangenen Zuwiderhandlung entzogen, ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar zwingende Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis, unabhängig von einer etwa geforderten MPU. Ein besonderes Aufbauseminar wird erforderlich, wenn dem Entzug ein Alkoholdelikt oder die Verkehrsteilnahme unter anderen berauschenden Mitteln vorausgegangen war. Beachten Sie bitte, dass eine noch nicht vollständig abgelaufene Probezeit nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis weiterläuft. Unter Umständen ist auch die Fahrerlaubnisprüfung für die beantragte(n) Fahrerlaubnisklasse(n) erneut abzulegen. Die Führerscheinstelle ordnet eine neue Führerscheinprü- fung an, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Sie nicht mehr über die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs verfügen. Diese können zusätzlich zu den vorgenannten Eignungszweifeln unter anderem durch eine längere Zeit"

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Ist aufgrund von Alkohol- oder Drogenauffälligkeit eine MPU erforderlich, kann es sein, dass neben einer psychologischen Aufarbeitung auch eine Abstinenz notwendig ist. In diesem Fall muss die Abstinenz nachgewiesen werden. Weitere Hinweise zur Notwendigkeit, Umfang und Form von Abstinenznachweisen erhalten Sie bei einem persönlichem Gespräch.

Welche Arten von Abstinenzen gibt es?

Zunächst muss man eben unterscheiden ob eine Drogen- oder Alkoholabstinenz veranlagt werden muss. Bei einer Alkoholfragestellung, kann je nach Blutwerten zur Tat ein sogenanntes "kontrolliertes Trinken" ausreichend sein. In diesem Fall benötigen Sie keine Vollabstinenz.

Da es keine eindeutige Regelung gibt, in welchem Fall was genau anzuwenden ist, empfehlen wir Ihnen daher ein kostenfreies Erstgespräch mit einem unserem Praxismitarbeiter. Denn jede MPU ist anders und Wahl der Abstinenz muss begründet sein und außerdem gewissen gesetzlichen Kriterien entsprechen.

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"In der Regel kommt eine MPU in folgenden Fällen auf Sie zu • Ihre Fahrerlaubnis war wiederholt entzogen. • Sie führten ein Fahrzeug mit mehr als 1,6 Promille im Straßenverkehr. • Sie führten wiederholt ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr 6 (auch als Ordnungswidrigkeit unter 1,1 Promille). • Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder der Konsum von Betäubungsmitteln und/oder die missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder Stoffen. • Ein erheblicher Verstoß oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (Verkehrsordnungswidrigkeiten, Punkte). • Eine erhebliche Straftat oder Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. • Eine erhebliche Straftat oder Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder zur erheblichen Straftat ein Fahrzeug benutzt wurde. Fahrzeuge sind nicht nur Kraftfahrzeu"

"Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist bei der zuständigen Führerscheinstelle zu stellen. Falls im Strafverfahren eine Sperrfrist festgesetzt wurde, können Sie den Antrag frühestens drei Monate vor deren Ablauf stellen. Dazu ist in der Regel die persönliche Vorsprache unter Vorlage des Personalausweises oder eines Reisepasses mit Meldebescheinigung erforderlich. Die weiter benötigten Antragsunterlagen und Nachweise sind davon abhängig, welche Führerscheinklasse(n) Sie neu beantragen möchten. Für die Bearbeitung Ihres Antrags müssen Sie abhängig vom Aufwand mit Kosten bis zu 275 Euro rechnen. Pkw und Motorrad Sofern Sie lediglich Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit/ohne Anhänger (Klassen B, BE), Motorräder (Klassen A, A 2, A1, AM) oder Zugmaschinen beziehungsweise selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge (Klassen T, L) führen wollen, benötigen Sie folgende Unterlagen/Nachweise: • Ein (gegebenenfalls zwei) biometrische(s) Lichtbild"

"Mit dem Entzug Ihres Führerscheins ist Ihre bisherige Fahrberechtigung erloschen. Sie müssen Ihre Fahrerlaubnis und damit die Ausstellung eines neuen Kartenführerscheins neu beantragen. Zuständig ist die Führerscheinstelle an Ihrem Hauptwohnsitz. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann im Umfang der von Ihnen beantragten Fahrerlaubnisklassen erfolgen. Das Strafgericht hat im Strafverfahren nicht darüber entschieden, ob Sie nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis wieder erhalten. Die Sperrfrist bestimmt lediglich, ab wann Ihnen die Führerscheinstelle frühestens wieder eine Fahrerlaubnis erteilen darf. Vor jeder Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss die Führerscheinstelle prüfen, ob Sie wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind oder ob Bedenken gegen Ihre körperliche, geistige und charakterliche Eignung bestehen. Bei Eignungszweifeln, insbesondere unter Berücksichtigung aller bekannt gewordenen Verkehrsverstöße und/oder Straftaten, kann die Behörde eine me"