M P U T V

" Routinekontrollen durch die Polizei sind im Straßenverkehr keine Seltenheit. Für viele Autofahrer stellen sie eine unangenehme Unterbrechung dar, doch sie sind ein wichtiger Bestandteil der Verkehrssicherheit. Dennoch gibt es immer wieder Unsicherheiten darüber, welche Rechte und Pflichten beide Seiten – Polizei und Autofahrer – bei solchen Kontrollen haben. In diesem Artikel klären wir, was die Polizei bei einer Routinekontrolle darf und was nicht, und beantworten die Frage, ob die Polizei jemanden einfach ohne ersichtlichen Grund auf Drogen testen darf.   Rechte und Pflichten der Polizei bei Routinekontrollen Die rechtlichen Grundlagen für Polizeikontrollen im Straßenverkehr sind im Wesentlichen im Straßenverkehrsgesetz (StVG), in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und in den jeweiligen Landespolizeigesetzen geregelt. **1. Anhalten und Überprüfen (§ 36 StVO): Die Polizei ist berechtigt, Fahrzeuge anzuhalten und Verkeh"

"Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über Öffentliche Einrichtungen in Mönchengladbach. Polizeipräsidium Mönchengladbach, Theodor-Heuss-Straße 149, 41065 Mönchengladbach / Tel: 02161 290 Amts- und Landgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstraße 157, 41061 Mönchengladbach / Tel: 02161 2760 Arbeitsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstraße 155, 41061 Mönchengladbach / Tel: 02161 2760 Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, Brucknerallee 115, 41236 Mönchengladbach / Tel: 02166 9720 Finanzamt Mönchengladbach, Am Hockeypark 2, 41179 Mönchengladbach / Tel: 02161 1890 Zollamt Mönchengladbach, Dohrweg 2, 41066 Mönchengladbach / Tel: 02161 659230 Straßen.NRW, Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein, Breitenbachstraße 90, 41065 Mönchengladbach / Tel: 02161 409117 Stadt Mönchengladbach, Rathausstraße 1, 41050 Mönchengladbach / Tel: 02161 250 KFZ-Zulassungs- und Führerscheinstelle der Stadt Mö"